Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen

Zwischen dem Campinggast und der Surfoase Thiessow Eichler und Kuntoff GbR (nachfolgend Campingbetrieb) gelten folgende Geschäftsbedingungen. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung fällig, die in der Bestätigung entsprechend vermerkt ist. Ein Anspruch eines bestimmten Stellplatzes/Mietobjektes besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

1.1 Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der jährlich aktualisierten Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.

2. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann nach Zugang der Buchungsbestätigung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Treten Sie vom Vertrag zurück, entsteht uns, gemäß § 656 h Abs. 1 BGB, eine angemessene Entschädigung nach folgender Aufstellung:

  • eine kurzfristige Stornierung bedeutet bis 10 Tage vor Anreisedatum.
  • die geleistete Anzahlung wird als Bearbeitungsgebühr bei Stornierung einbehalten.
  • bei vorzeitiger Abreise ist der Platz, wie gebucht zu zahlen. Erstattungen erfolgen nicht.

2.1 Nichterscheinen/Verspätete An-/Abreise

Im Falle einer Anreise nach 20:00 Uhr ist eine Benachrichtigung notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mietobjekt am Folgetag ab 10:00 Uhr vergeben. Sollte der reservierte Stellplatz nicht vergeben werden, trägt der Gast die Kosten in Höhe des Stellplatzpreises. Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen ist ausgeschlossen. Stellplätze/Mietobjekte die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Bei einer Abreise nach 10:30 Uhr ist eine Benachrichtigung notwendig. Anschließend fallen Verlängerungsgebühren in Höhe von 8,00 € an. Bei einem Aufenthalt länger als 18:00 Uhr werden Kosten für eine weitere Nacht berechnet.

2.2 Reiserücktrittsabsicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung. Die Absicherung tritt in Kraft, wenn die namentlich auf der Reservierungsanmeldung aufgeführten Personen aus folgenden Gründen nicht mitreisen können oder vorzeitig abreisen müssen:

  • Erkrankung (Vorlage ärztliches Attest)
  • Sterbefall eines Angehörigen ersten Grades (Nachweis erforderlich)

3. An- und Abreise

Dem Campinggast steht der Stellplatz sowie das Mietobjekt ab 14:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Die Abreise hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen.

4. Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.
Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis.

5. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Die Fahrzeuge der Besucher können kostenpflichtig auf dem Campingplatzgeländes parken. Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr).

6. Mängel

Sofern der zugewiesene Stellplatz/Mietobjekt einen Mangel aufweist, hat der Campinggast dem Campingbetrieb den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um diesem eine Mangelbeseitigung zu ermöglichen. Unterlässt der Campinggast diese Anzeige, stehen ihm wegen dieses Mangels keine Ansprüche wegen Nichterfüllung und/oder Schlechterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu.

7. Sonstiges

7.1 Öffnungszeiten

Wir informieren Sie, dass es in der Nebensaison für die Rezeption usw. eingeschränkte Öffnungszeiten gibt und zeitweise nicht alle Platzgebiete und Sanitärgebäude geöffnet sind.

7.2 Mediadaten

In regelmäßigen Abständen führen wir auf unserem Campingplatz Bild- und Videoaufnahmen durch, die wir auch zu Werbezwecken einsetzen.

8. Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

9. Irrtümer

Wir behalten uns vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

10. Aufrechnung

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.